Keine Kohle für erneuerbare Energien
Sanierer in der Bredouille
Seit Anfang Mai müssen Modernisierer bei Zuschüssen zur Nutzung erneuerbarer Energien auf Sparflamme programmieren: Mit dem Förderstopp fürs „Marktanreizprogramm“ und für Mini-Kraft-Wärme-Kopplunsanlagen (Mini-KWK) hat die Bundesregierung dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Mittel gekappt. Zwar hat jüngst auch der Bundesrat an die Bundesregierung appelliert, die Haushaltssperre zur Förderung erneuerbarer Energien aufzuheben, doch bislang gibt’s kein Signal, ob bzw. wann die Mittel wieder hochgefahren werden. „Was Hauseigentümern finanzielle Anreize bieten sollte, um alte Heizungen durch umweltfreundlichere zu ersetzen, entpuppt sich jetzt als Bumerang: Wer im Vertrauen auf die Zuschüsse aus diesen Förderprogrammen zum Beispiel in eine neue Gas-Brennwertheizung und eine Solaranlage investiert hat, dem fehlt nun bares Geld“, rechnet die Verbraucherzentrale NRW die Auswirkungen vor, „denn die Anträge an das BAFA werden im Nachhinein gestellt, also nachdem der Auftrag vergeben, ausgeführt und bezahlt ist.“ Dabei gilt eine Frist von sechs Monaten ab Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme. Investitionszuschüsse gab es für Solarkollektoren, Biomasseheizungen (z.B. Pelletkessel), effiziente Wärmepumpen und kleine Blockheizkraftwerke.
Die Verbraucherzentrale NRW gibt angesichts des Förderstopps folgende Tipps:
Abgeschlossene Sanierungen: Wer bereits eine Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien installiert und dabei fest auf die Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft gesetzt hat, sollte versuchen, seine Ansprüche auch nach dem Förderstopp zu wahren. Das heißt, dass Anträge auch gestellt werden sollten, wenn das BAFA diese zurzeit für „nicht bewilligungsfähig“ hält. Die Antragsformulare können zwar nicht mehr auf der Website des BAFA heruntergeladen werden, sie sind unter Umständen aber noch über die Heizungsbauer verfügbar, die die Anlage installiert haben. Lehnt
das BAFA den Antrag dann ab, sollte in jedem Fall fristgerecht Widerspruch eingelegt werden.
Sanierungsvorhaben in der Planung: Wer derzeit energetische Sanierungsmaßnahmen plant und den neuen Öl- oder Gas-Brennwertkessel zugleich zum Beispiel mit einer Solaranlage kombiniert, kann Fördermittel des Programms „Energieeffizient sanieren“ (Programmnummer 152) der KfW-Förderbank beantragen. Solaranlagen ohne Heizungserneuerung werden über die KfW-Bank nur noch im Rahmen der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus gefördert (Programmnummer 151). Da diese Förderzuschüsse künftig erheblich reduziert werden, empfiehlt sich eine Antragstellung vor dem 1. Juli 2010. Wichtig: Im Gegensatz zur Förderung durch das BAFA müssen Förderanträge bei der KfW-Bank vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Einzelheiten dazu findet man im Internet unter www.kfw-foerderbank.de. Alternativ können sich Sanierungswillige auch bei ihrer Kommune oder ihrem Energieversorger erkundigen, ob hier lokale Förderprogramme angeboten werden.
Mehr Informationen rund um energetische Sanierungen sowie Fördermöglichkeiten gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW.



