Keine Kohle für erneuerbare Energien

Sanierer in der Bredouille

Seit Anfang Mai müssen Modernisierer bei Zuschüssen zur Nutzung erneuerbarer Energien auf Sparflamme programmieren: Mit dem Förder­stopp fürs „Marktanreizprogramm“ und für Mini-Kraft-Wärme-Kopplunsan­lagen (Mini-KWK) hat die Bundesregierung dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Mittel gekappt. Zwar hat jüngst auch der Bundesrat an die Bundesregierung appelliert, die Haushaltssperre zur För­derung erneuerbarer Energien aufzuheben, doch bislang gibt’s kein Signal, ob bzw. wann die Mittel wieder hochgefahren werden. „Was Hauseigentü­mern finanzielle Anreize bieten sollte, um alte Heizungen durch umwelt­freundlichere zu ersetzen, entpuppt sich jetzt als Bumerang: Wer im Ver­trauen auf die Zuschüsse aus diesen Förderprogrammen zum Beispiel in eine neue Gas-Brennwertheizung und eine Solaranlage investiert hat, dem fehlt nun bares Geld“, rechnet die Verbraucherzentrale NRW die Auswir­kungen vor, „denn die Anträge an das BAFA werden im Nachhinein gestellt, also nachdem der Auftrag vergeben, ausgeführt und bezahlt ist.“ Dabei gilt eine Frist von sechs Monaten ab Fertigstellung der Sanierungs­maßnahme. Investitionszuschüsse gab es für Solarkollektoren, Biomasse­heizungen (z.B. Pelletkessel), effiziente Wärmepumpen und kleine Block­heizkraftwerke.


Die Verbraucherzentrale NRW gibt angesichts des Förderstopps folgende Tipps:

  • Abgeschlossene Sanierungen: Wer bereits eine Anlage zur Nut­zung erneuerbarer Energien installiert und dabei fest auf die Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft gesetzt hat, sollte versu­chen, seine Ansprüche auch nach dem Förderstopp zu wahren. Das heißt, dass Anträge auch gestellt werden sollten, wenn das BAFA diese zurzeit für „nicht bewilligungsfähig“ hält. Die Antrags­formulare können zwar nicht mehr auf der Website des BAFA her­untergela­den werden, sie sind unter Umständen aber noch über die Hei­zungsbauer verfügbar, die die Anlage installiert haben. Lehnt

    • das BAFA den Antrag dann ab, sollte in jedem Fall fristgerecht Wider­spruch eingelegt werden.

    • Sanierungsvorhaben in der Planung: Wer derzeit energetische Sanierungsmaßnahmen plant und den neuen Öl- oder Gas-Brenn­wertkessel zugleich zum Beispiel mit einer Solaranlage kombiniert, kann Fördermittel des Programms „Energieeffizient sanieren“ (Pro­grammnummer 152) der KfW-Förderbank beantragen. Solaranla­gen ohne Heizungserneuerung werden über die KfW-Bank nur noch im Rahmen der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus gefördert (Programmnummer 151). Da diese Förderzuschüsse künftig erheb­lich reduziert werden, empfiehlt sich eine Antragstellung vor dem 1. Juli 2010. Wichtig: Im Gegensatz zur Förderung durch das BAFA müssen Förderanträge bei der KfW-Bank vor Beginn der Maßnah­men gestellt werden. Einzelheiten dazu findet man im Internet unter www.kfw-foerderbank.de. Alternativ können sich Sanierungswillige auch bei ihrer Kommune oder ihrem Energieversorger erkundigen, ob hier lokale Förderprogramme angeboten werden.


    Mehr Informationen rund um energetische Sanierungen sowie Fördermög­lichkeiten gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW.

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