Rückenwind für Hausmodernisierer

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Fördermittel für erneuerbare Energien fließen wieder


Die zwischenzeitlich im Bundeshaushalt gesperrten 115 Millionen Euro zur Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt (Marktan­reizprogramm) fließen wieder. „Seit dem 12. Juli stehen die per Haus­haltssperre blockierten Mittel wieder zur Ausschüttung bereit“, beurteilt die Verbraucherzentrale NRW die Entscheidung des Haushaltsaus­schusses des Deutschen Bundestags als wichtiges Signal für Haus­besitzer, die in erneuerbare Energiequellen investiert haben oder dies beabsichtigen. Vielen Modernisierern, die im Vertrauen auf die Zuschüsse aus diesen Förderprogrammen zum Beispiel eine Solar­anlage angeschafft hatten, fehlte angesichts des Förderstopps bares Geld, denn die Anträge wurden stets im Nachhinein gestellt, also nachdem der Auftrag vergeben, ausgeführt und bezahlt war. Allerdings: Für die Zuschüsse, die nun wieder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben werden, gelten jetzt neue Kondi­tionen. So werden nicht mehr alle bislang förderfähigen Maßnahmen bezuschusst. Vielmehr wird die Förderung auf die innovativsten Techno­logien konzentriert, weil diese ohne Fördermittel noch nicht wirtschaftlich sind. Dazu zählen Solarkollektoren zur kombinierten Wassererwärmung und Heizungsunterstützung, Holzpelletheizkessel und hocheffiziente Wärmepumpen. Darüber hinaus wurden einzelne Fördersätze gekürzt. Die aktuelle Förderrichtlinie ist unter www.bafa.de abrufbar. „Alle bis zur Verkündung des Förderstopps am 3. Mai 2010 beim BAFA eingegan­genen Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen. Danach eingegangene oder eingehende Anträge werden nach den aktuellen Bedingungen bearbeitet“, weist die Verbraucherzentrale NRW den Weg durch den Förderdschungel und gibt sanierungswilligen Haus­besitzern Wissenswertes mit auf den Weg:

  • Antragstellung: Wer bereits eine Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien installiert und dabei auf die Zuschüsse des im Mai gestoppten Förderprogramms gesetzt hat, sollte möglichst schnell einen Antrag stellen. Anträge, die zwischen 3. Mai und 12. Juli gestellt wurden, werden vom BAFA abgelehnt. Wer bereits einen Ablehnungsbescheid aufgrund des Förderstopps bekommen hat, sollte einen neuen Antrag stellen. Antragsformulare können in Internet unter www.bafa.de abgerufen werden. Wichtig: Es dürfen ausschließlich die neuen Antragsformulare verwendet werden.

    • Sonderfall Mini-KWK-Anlagen: Nicht mehr gefördert werden kleine Kraft-Wärmekopplungsanlagen (Mini-KWK), die neben Wärme auch Strom erzeugen. Das bislang geltende Förderprogramm wurde rückwirkend zum August 2009 gestoppt. Wer im Vertrauen auf den Zuschuss in eine solche Technologie investiert hat, kann gegen den Ablehnungsbescheid des BAFA Widerspruch einlegen. Hausbe­sitzer, die noch in eine Mini-KWK-Anlage investieren wollen, müssen dies wohl künftig ohne Zuschuss von Vater Staat tun.

    Die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW informiert in ihren Beratungsstellen und beim Verbraucher zu Hause rund ums Thema Fördermöglichkeiten von Energiesparmaßnahmen. Weitere Infos und Termine unter www.sparnachbar.de.

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