Wohnungsbauprämie: regelmäßigen Zuschuss sichern
Voraussetzungen für die Förderung
Die Wohnungsbauprämie wird auf geleistete Spareinlagen in Bausparverträgen gewährt. Anspruch darauf haben Sie, wenn Sie einen Bausparvertrag abschließen und folgende Bedingungen erfüllen:
- Ständiger Wohnsitz in Deutschland
- Mindestalter von 16 Jahren – dadurch ist die Wohnungsbauprämie auch für junge Menschen attraktiv
- Sparleistung von mindestens 50 Euro pro Jahr
- Einhalten der Einkommensgrenzen für Wohnungsbauprämie
- Verwendung des geförderten Bausparvertrags ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke
Sie möchten wissen, wie viel staatliche Förderung bei der Finanzierung Ihres Eigenheims möglich ist?
Unser Förderrechner zeigt Ihnen mit wenigen Klicks, welche Zuschüsse Sie in Anspruch nehmen können.
Wohnungsbauprämie künftig für mehr Menschen
Auch Arbeitnehmern mit geringerem Verdienst soll ermöglicht werden, ihren Traum vom eigenen Haus zu erfüllen. Die Wohnungsbauprämie ist deshalb durch Einkommensgrenzen beschränkt.
Für Alleinstehende liegt diese Grenze bei einem zu versteuernden Einkommen von 25.600 Euro. Für Verheiratete beträgt sie 51.200 Euro pro Jahr. Ab Januar 2021 werden die Einkommensgrenzen für die Förderberechtigung angehoben: für Alleinstehende auf 35.000 Euro, ein Plus von 36 Prozent. Für Verheiratete steigt der Grenzwert auf 70.000 Euro. Damit profitieren künftig mehr Menschen von der staatlichen Förderung.
Sollte das zu versteuernde Einkommen schwanken und in einzelnen Jahren über der Maximalgrenze liegen, wird für die betreffenden Jahre keine Prämie gezahlt.
Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen
Mit Schwäbisch Hall ist der Weg zur Wohnungsbauprämie ganz einfach: Sie erhalten den Antrag jeweils zum Jahresbeginn mit Ihrem Jahreskontoauszug. Füllen Sie den Antrag einfach vollständig aus und senden ihn an uns zurück. Nutzen Sie dazu auch gerne das praktische Online-Formular, um die Prämie auf elektronischem Weg zu beantragen. Diesen Weg zeigt Ihnen auch unser 70-Sekunden-Video.
Über die Gewährung der Wohnungsbauprämie entscheiden die Finanzbehörden nach Ablauf der zweijährigen Einreichungsfrist. Da Sie die Prämie bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen dürfen, können Sie sogar jeweils vom vorletzten Sparjahr profitieren. Beispielsweise gibt es bis zum 31.12.2020 noch die Prämie für 2018.
Quelle: Schwäbisch Hall Bausparkasse