Zwangsversteigerung als günstige Möglichkeit zum Immobilienerwerb
Gute Vorbereitung schützt vor unliebsamen Überraschungen
Der Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung muss auch in
wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht für immer ein Traum bleiben.
Statt selbst ein Haus zu bauen oder auf dem regulären Immobilienmarkt
eines zu kaufen gibt es eine preiswerte Alternative: Interessenten
können bei einer der zahlreichen Zwangsversteigerungen ein Schnäppchen
machen. In deren Verlauf wechseln Immobilien nicht selten deutlich unter
ihrem eigentlichen Wert den Besitzer. Bis zu 30 Prozent Abschlag auf den
Verkehrswert sind eher die Regel als die Ausnahme. Weil
Zwangsversteigerungen aber auch gewisse Risiken bergen, rät der
Informationsverein Besser Bauen IVBB jedem Interessierten, sich vorher
genau zu informieren.
Termine für Versteigerungen werden von den Amtsgerichten ein bis zwei
Monate vorher im Amtsblatt und in der Tageszeitung veröffentlicht. Neben
einer Beschreibung des Objektes findet sich darin auch der Verkehrswert
der Immobilie, dem bei der Versteigerung selbst eine zentrale Rolle
zukommt. Wichtig für Interessenten ist das angegebene Aktenzeichen. Mit
dessen Hilfe kann man beim Amtsgericht Einblick in Grundbuch und
Gutachten zum Verkehrswert der Immobilie nehmen. Laut IVBB kann es
durchaus sein, dass auf dem Haus eine Grundschuld liegt, die dann
letztlich der Käufer übernehmen muss. Rechtzeitiges Informieren schützt
hier vor unliebsamen Überraschungen: Ein Rücktritt von der Ersteigerung
ist nämlich ausgeschlossen.
Bevor man selbst aktiv in eine Zwangsversteigerung eingreift, rät der
IVBB, eine derartige Veranstaltung erst einmal als Beobachter zu
verfolgen - so bekommt man ein Gefühl für die Abläufe. Über das
anvisierte Objekt sollte sich der Interessent möglichst viele
Informationen beschaffen. Wünschenswert ist natürlich eine Besichtigung,
die aber in bewohnten Gebäuden oft vom Hausherren blockiert wird. Mit
etwas Charme und Überredungskunst kommt man aber manchmal doch zum Ziel.
Sich allein auf den äußeren Anblick des Gebäudes zu verlassen, erhöht
die Gefahr danebenzugreifen.
Wer bei einer Zwangsversteigerung mitbieten will, muss in der Regel ein
Zehntel des Verkehrswertes in bar oder als Verrechnungsscheck
hinterlegen. Außerdem müssen Bieter ihren Personalausweis vorlegen. Die
entscheidende Frage wird aber sein: Wo sollte der Interessent seine
finanzielle Schmerzgrenze bei der Versteigerung ziehen? Wie bereits
erwähnt, müssen dabei unbedingt finanzielle Ansprüche Dritter
berücksichtigt werden, mit denen das Gebäude belastet sein kann. Diese
sollte man immer im Kopf auf das aktuelle Gebot draufschlagen, um den
„wahren" Preis zu ermitteln.
Laut Gesetz muss ein Versteigerungsobjekt beim ersten Termin mindestens
die Hälfte seines Verkehrswertes erzielen. Bis zu einem Wert von 70
Prozent des Verkehrswertes kann zudem der Gläubiger sein Veto einlegen,
um zumindest einigermaßen auf seine Kosten zu kommen. Häufig wird ein
zweiter Versteigerungstermin notwendig, bei dem dann diese
Mindestgrenzen entfallen. Dann bricht erst recht die Zeit der
Schnäppchenjäger an: Hält sich die Zahl der Interessenten in Grenzen,
weil etwa der Termin ungünstig ist, kann es schon einmal vorkommen, das
eine Immobilie zu weniger als der Hälfte ihres Verkehrswertes unter den
Hammer kommt.
Quelle: IVBB Informationsverein Besser Bauen