Zwangsversteigerung als günstige Möglichkeit zum Immobilienerwerb

Statt selbst ein Haus zu bauen oder auf dem regulären Immobilienmarkt eines zu kaufen gibt es eine preiswerte Alternative: Interessenten können bei einer der zahlreichen Zwangsversteigerungen ein Schnäppchen machen.

Gute Vorbereitung schützt vor unliebsamen Überraschungen

Der Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung muss auch in

wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht für immer ein Traum bleiben.

Statt selbst ein Haus zu bauen oder auf dem regulären Immobilienmarkt

eines zu kaufen gibt es eine preiswerte Alternative: Interessenten

können bei einer der zahlreichen Zwangsversteigerungen ein Schnäppchen

machen. In deren Verlauf wechseln Immobilien nicht selten deutlich unter

ihrem eigentlichen Wert den Besitzer. Bis zu 30 Prozent Abschlag auf den

Verkehrswert sind eher die Regel als die Ausnahme. Weil

Zwangsversteigerungen aber auch gewisse Risiken bergen, rät der

Informationsverein Besser Bauen IVBB jedem Interessierten, sich vorher

genau zu informieren.

Termine für Versteigerungen werden von den Amtsgerichten ein bis zwei

Monate vorher im Amtsblatt und in der Tageszeitung veröffentlicht. Neben

einer Beschreibung des Objektes findet sich darin auch der Verkehrswert

der Immobilie, dem bei der Versteigerung selbst eine zentrale Rolle

zukommt. Wichtig für Interessenten ist das angegebene Aktenzeichen. Mit

dessen Hilfe kann man beim Amtsgericht Einblick in Grundbuch und

Gutachten zum Verkehrswert der Immobilie nehmen. Laut IVBB kann es

durchaus sein, dass auf dem Haus eine Grundschuld liegt, die dann

letztlich der Käufer übernehmen muss. Rechtzeitiges Informieren schützt

hier vor unliebsamen Überraschungen: Ein Rücktritt von der Ersteigerung

ist nämlich ausgeschlossen.

Bevor man selbst aktiv in eine Zwangsversteigerung eingreift, rät der

IVBB, eine derartige Veranstaltung erst einmal als Beobachter zu

verfolgen - so bekommt man ein Gefühl für die Abläufe. Über das

anvisierte Objekt sollte sich der Interessent möglichst viele

Informationen beschaffen. Wünschenswert ist natürlich eine Besichtigung,

die aber in bewohnten Gebäuden oft vom Hausherren blockiert wird. Mit

etwas Charme und Überredungskunst kommt man aber manchmal doch zum Ziel.

Sich allein auf den äußeren Anblick des Gebäudes zu verlassen, erhöht

die Gefahr danebenzugreifen.

Wer bei einer Zwangsversteigerung mitbieten will, muss in der Regel ein

Zehntel des Verkehrswertes in bar oder als Verrechnungsscheck

hinterlegen. Außerdem müssen Bieter ihren Personalausweis vorlegen. Die

entscheidende Frage wird aber sein: Wo sollte der Interessent seine

finanzielle Schmerzgrenze bei der Versteigerung ziehen? Wie bereits

erwähnt, müssen dabei unbedingt finanzielle Ansprüche Dritter

berücksichtigt werden, mit denen das Gebäude belastet sein kann. Diese

sollte man immer im Kopf auf das aktuelle Gebot draufschlagen, um den

„wahren" Preis zu ermitteln.

 

Laut Gesetz muss ein Versteigerungsobjekt beim ersten Termin mindestens

die Hälfte seines Verkehrswertes erzielen. Bis zu einem Wert von 70

Prozent des Verkehrswertes kann zudem der Gläubiger sein Veto einlegen,

um zumindest einigermaßen auf seine Kosten zu kommen. Häufig wird ein

zweiter Versteigerungstermin notwendig, bei dem dann diese

Mindestgrenzen entfallen. Dann bricht erst recht die Zeit der

Schnäppchenjäger an: Hält sich die Zahl der Interessenten in Grenzen,

weil etwa der Termin ungünstig ist, kann es schon einmal vorkommen, das

eine Immobilie zu weniger als der Hälfte ihres Verkehrswertes unter den

Hammer kommt.

Quelle: IVBB Informationsverein Besser Bauen